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In Deutschland werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 8 bis 21 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.
Definition [Bearbeiten]Die Erklärung des Begriffs Jugendkriminalität ist weit gefasst. Bei genauer Betrachtung dieser Definition zeigt sich, dass außerdem die Kinder- und Heranwachsendenkriminalität gemeint sind. Im deutschen Jugendstrafrecht werden Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Personen zwischen dem 18. und einschließlich 20. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) können sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht, als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz und nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft. Ferner ist die polizeiliche Kriminalstatistik eine Hellfeld- und Tatverdächtigenstatistik. Tatverdächtig ist jede Person, die infolge einer polizeilichen Ermittlung hinreichend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. In Deutschland ist eine Person erst nach einem rechtskräftigen Richterspruch der Tat überführt. Deswegen kann erst nach Verurteilung des tatverdächtigen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden (Verurteiltenstatistik) von Kriminalität gesprochen werden.
Jugendspezifische Delikte [Bearbeiten]Im Bereich der polizeilich erfassten Straftaten fallen hierunter Diebstahlsdelikte, speziell Ladendiebstähle, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle, Raubdelikte wie der Handtaschenraub, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigungen (wie Graffiti). Bei den Deliktsbereichen Beleidigung, Urheberrechtsverletzungen und Ladendiebstahl kann man von einem hohen Dunkelfeld ausgehen. Von 10 Ladendiebstählen werden nach Ergebnissen der Dunkelfeldforschung 9 nicht entdeckt.
Phänomenologie [Bearbeiten]Die Kriminologie untersucht Entstehungs- und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität. Nach dem aktuellem Wissensstand wird nicht davon ausgegangen, dass nur eine Ursache bzw. wenige Faktoren zur Straffälligkeit Jugendlicher führen. Kriminogene Faktoren, die ursächlich für Jugendkriminalität sind, liegen in einer Störung des Sozialverhaltens sowie der Persönlichkeit des Betroffenen, seinem sozialen Umfeld (Schwierigkeiten in der Familie, Schule oder Gruppenzwang), Leistungsdruck, fehlender Frustrationstoleranz, Neugierverhalten der Jugendlichen und/oder schlechten Zukunftsperspektiven. Eine Rolle spielt sicherlich das Zusammentreffen von vielen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren.[1]
Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität [Bearbeiten]Für Jugendliche ist der Anpassungsprozess in die Gesellschaft nicht selten konfliktbehaftet. Dazu gehören auch Verstöße gegen die Rechtsnorm.
Jugendkriminalität ist im statistischen Sinne „normal“. Über 80 Prozent aller Befragten und im Schnitt über 90 Prozent der mit Befragungen erfassbaren Jungen und jungen Männer geben an, mindestens einmal in ihrem seitherigen Leben, regelmäßig jedoch nicht wiederholt, Handlungen begangen zu haben, die juristisch unter eine Strafnorm des Strafgesetzbuchs oder eines Gesetzes aus dem sog. Nebenstrafrecht subsumiert werden könnten.“[2]
Jugendkriminalität verläuft jedoch vorwiegend episodenhaft begrenzt auf einen Lebensabschnitt. Die meisten straffällig gewordenen Jugendlichen beginnen keine kriminelle Karriere. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Jugendliche als Erwachsene keine Straftaten mehr begehen. Jedoch ändern sich ihre Motivation und die Deliktarten.
Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland [Bearbeiten]Im Jahr 2006 wurden 100.487 Kinder, 278.447 Jugendliche und 241.824 Heranwachsende in Deutschland als Tatverdächtige ermittelt (siehe Grafik).
Bild: Jugendkriminalität in DeutschlandDas genaue Ausmaß der Jugendkriminalität lässt sich anhand von Statistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) jedoch nicht ermitteln. Diese sind in Deutschland wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderer Einflussfaktoren nicht vergleichbar. Die Wissenschaft bedient sich deshalb weiterer Methoden, um Aussagen zum Ausmaß der Jugendkriminalität machen zu können. Sogenannte Dunkelfeldstudien (empirische Täter- und Opferbefragungen) ergänzen das offizielle Hellfeld.
Mehrfach- bzw. Intensivtäter [Bearbeiten]Ein kleiner Teil (rund 3 bis 6 Prozent) der jugendlichen Tatverdächtigen fällt durch wiederholte Begehung von Straftaten auf. Jungen gehören öfter zu der Gruppe der „mehrfach Auffallenden“ jugendlichen Tatverdächtigen als Mädchen. Diese kleine Gruppe von Mehrfach- bzw. Intensivtätern begeht nach Untersuchungen der Landeskriminalämter darüber hinaus zwischen 30 und 60 % der für die Altersgruppe bekannt gewordenen Straftaten.
Jugendliche mit Migrationshintergrund [Bearbeiten]2005 waren 22,5 Prozent aller Tatverdächtigen keine Deutschen. Der Anteil von nichtdeutschen Jugendlichen an den Tatverdächtigen sank in den Jahren 1996 bis 2006 von 25,8 auf 17,5 %. Jugendliche mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit, wie z.B. Spätaussiedler, werden in der polizeilichen Kriminalstatistik als Deutsche erfasst.
Ursachen für die Kriminalität bei jugendlichen Migranten sind, neben den bereits angeführten kriminogenen Faktoren, häufig innerfamiliäre Gewalterfahrungen und fehlende Schulabschlüsse.[3] Negativ wirken sich auch archaische Vorstellungen von Männlichkeit und Ehre sowie ein unsicherer Aufenthaltsstatus aus.[4] Diese Vorstellungen gelten auch als das Ergebnis von Zuschreibungen über das Wohnen in „berüchtigten“ Straßen und die Schulen, die sie besuchen. Vielen wird so schon in der Grundschule ein negativer Werdegang bescheinigt.[5] Zudem stellen eine ganze Reihe von Faktoren, die mit dem Migrationsprozess einhergehen zusätzliche Stressoren dar, die das Risiko kriminellen Verhaltens erhöhen: Demnach geht der Migrationsprozess mit drastischen Einschnitten im sozialen Netzwerk einher. Auch werden Jugendlich in einer Phase, in der sie Autonomie von ihren Eltern erreichen wollen, durch den Migrationsprozess zunächst auf ihr Eltern zurückgeworfen, was zusätzliche Konflikte verursacht. Jugendliche Migranten müssen also neben jugendtypischen Entwicklungsaufgaben auch noch migrationsspezifische Herausforderungen bewältigen, die insgesamt zu einer höheren psychosozialen Belastung beitragen. [6]
Kontroversen um das Jugendstrafrecht in Deutschland [Bearbeiten]Immer wieder gibt es politische Debatten um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts meist infolge medialer Darstellung von Einzelfällen wie etwa dem Fall Mehmet und im Wahlkampf:
So forderte im Januar 2008 der hessische Ministerpräsident Roland Koch im Vorfeld der Hessischen Landtagswahlen in einem Interview mit BILD[7], verurteilte Täter zwischen 18 und 21 Jahren dürften „nicht vor allem mit Verständnispädagogik behandelt werden und regelmäßig offenen Vollzug bekommen“. Die Union forderte zudem in der „Wiesbadener Erklärung“ einen „Warnschussarrest“, die Anhebung der Höchststrafe für Jugendkriminalität von zehn auf 15 Jahren, die konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei allen Tätern über 18 Jahre und eine schnellere Abschiebung von kriminellen ausländischen Jugendlichen.[8]
Dagegen verwies die SPD darauf, dass ein Warnschussarrest bereits möglich sei und forderte eine Beschleunigung der Strafverfahren und eine Aufstockung des Personals, damit Wiederholungstäter innerhalb eines Monats angeklagt und verurteilt werden könnten.[9][10]
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank, nannte solche Debatten „überflüssig“. „Die Diskussion gaukelt den Menschen Zusammenhänge vor, die es nicht gibt. Die Formel: härtere Strafen gleich höhere Abschreckung gleich weniger Straftaten ist schlicht falsch. Die Politik würde hier erneut der Versuchung unterliegen, Fragen des Strafrechts für plakative Botschaften zu missbrauchen. Das Thema sei aber zu ernst, um vor Wahlen immer wieder instrumentalisiert zu werden“. Auch der Deutsche Anwaltverein meinte, dass es die Glaubwürdigkeit von Politik nicht gerade fördere, wenn solche Patentrezepte ganz kurz vor Wahlen geäußert würden.[11] Der Kriminologe Christian Pfeiffer bezeichnete den Jugendarrest mit Rückfallquoten von 70 Prozent als weitgehend unwirksam.[12] Der Deutsche Richterbund kritisierte in diesem Zusammenhang den Umstand, dass die Landesjustizverwaltungen der Länder - unabhängig davon, ob SPD- oder CDU-regiert - außerhalb ihrer Wahlkämpfe in den vergangenen Jahren bereits einen Personalabbau durchgeführt hätten, der schnelle Verfahren nicht mehr zulasse.[13][14] Die hessische Landesregierung habe in der Amtszeit von Roland Koch zudem sämtliche Landeszuschüsse für ambulante Maßnahmen zur Wiedereingliederung straffälliger Jugendlicher gestrichen und sein Jugendstrafvollzugsgesetz bereits reformiert, zudem liegt das Bundesland an letzter Stelle in der Zeit Jugendstrafsachen zu bearbeiten.[15]. In Hessen sind zudem schwere Gewaltdelikte wie Raub, Vergewaltigung und Körperverletzung nach Berechnungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen auf Grundlage der offiziellen Kriminalstatistik seit 1999 stärker angestiegen als in anderen Bundesländern, zu 90 Prozent seien Deutsche verantwortlich
Quelle: http://de.wikipedia.org
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